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Für Investoren & Geschäftskunden

Grundstückskauf mit Erbbaurecht: Grund und Boden als Anlageobjekt

So funktioniert das Modell aus Sicht des Erwerbers – mit langfristig festgelegtem Erbbauzins und Zugang über BodoBroker.

Das Modell auf einen Blick

Ein Eigentümer verkauft sein Grundstück oder einen Grundstücksanteil; ihm werden 100 % des Grundstückswertes ausgezahlt. Das Gebäude bleibt bei ihm: Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch ein Erbbaurecht, das im Erbbau-Grundbuch eingetragen wird und bis zu 198 Jahre laufen kann. Dafür zahlt der Eigentümer einen langfristig festgelegten Erbbauzins.

Auch gewerbliche Eigentümer nutzen das Modell. Als Erwerber des Grundstücks begleitet Sie BodoBroker von der Strukturierung bis zur Verwaltung.

So läuft es aus Investorensicht ab

  1. 1

    Eigentümer qualifizieren

    Eigentümer mit Liquiditätsbedarf werden qualifiziert.

  2. 2

    Grundstückswert ermitteln

    Der Wert von Grund und Boden bildet die Grundlage für Auszahlung und Erbbauzins.

  3. 3

    Erbbaurecht strukturieren

    Erbbauzins und Laufzeit werden festgelegt, das Modell wird finanziert.

  4. 4

    Beurkundung und Eintragung

    Der Notar beurkundet, das Erbbaurecht wird im Erbbau-Grundbuch eingetragen.

  5. 5

    Grundstück verwalten

    Nach dem Erwerb unterstützt BodoBroker bei der Verwaltung.

Das bekommen Investoren

Grund und Boden als Anlageobjekt

Sie erwerben das Grundstück, das ein Erbbaurecht langfristig bindet.

Langfristige Bindung

Das Erbbaurecht kann bis zu 198 Jahre laufen.

Festgelegter Erbbauzins

Der Eigentümer zahlt einen langfristig festgelegten, überschaubaren Erbbauzins.

Häufige Fragen

Was ist ein Erbbaurecht?

Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung des Erbbaurechts. Der Eigentümer wird als Erbbaurechtsnehmer im Erbbau-Grundbuch eingetragen.

Wie lange läuft das Erbbaurecht?

Die Grundstücksnutzung ist langfristig bis zu 198 Jahre möglich.

Was zahlt der Eigentümer laufend?

Einen langfristig festgelegten Erbbauzins für das verkaufte Grundstück oder den verkauften Grundstücksanteil.

Kann der Eigentümer das Grundstück zurückkaufen?

Rückkaufmöglichkeiten sind vertraglich geregelt.

Wer kann investieren?

Der Zugang zu den Angeboten auf BodoBroker ist beschränkt auf Investoren und Unternehmen (§ 14 BGB). Immobilienangebote für Verbraucher finden Sie bei unserem Maklerangebot.

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