
Nutzen Sie den Wert Ihres Grundeigentums
Der Grundstücksverkauf mit Erbbaurecht ist eine intelligente Alternative zu gängigen Finanzierungslösungen. Denn nicht nur aus Ihrer Immobilie, sondern auch aus dem Grund und Boden, auf dem Ihre Immobilie steht, können Sie Kapital gewinnen.
Das HausVorteil-Modell setzt allein das in Ihrem Grundstück gebundene Vermögen frei. Sie bleiben Eigentümer Ihrer Immobilie. Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung des Erbbaurechts (EBR). Als Erbbaurechtsnehmer werden Sie als Eigentümer der Immobilie im sogenannten Erbbau-Grundbuch eingetragen. Die Grundstücksnutzung ist uneingeschränkt und langfristig bis zu 198 Jahren möglich.
Ihre Vorteile
HausVorteil zahlt Ihnen die vollen 100 Prozent des Grundstückswertes aus. Für das verkaufte Grundstück oder den verkauften Grundstücksanteil leisten Sie lediglich einen langfristig festgelegten, überschaubaren Erbbauzins. Ab dem Ablauf des 3. Jahres bis zum Ende des 10. Jahres haben Sie die Möglichkeit, das Grundstück flexibel zurückzukaufen oder es gemeinsam mit der Immobilie zu veräußern. Der Erbbaurechtsvertrag erlischt dann automatisch.
Für Grundstücke in Deutschland mit einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus
Auch für gewerbliche Eigentümer geeignet
Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie
Nach 10 Jahren Rück- oder Verkauf möglich
HausVorteil zahlt den Grundstückswert zu 100 Prozent aus
Für wen eignet sich das Angebot?
Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
Sie besitzen ein Grundstück in Deutschland mit einem Einzel- oder Mehrfamilienhaus und möchten das im Grund und Boden gebundene Kapital nutzen.
Gewerbliche Eigentümer
Das Modell ist auch für gewerbliche Eigentümer geeignet.
Eigentümer, die Eigentümer bleiben wollen
Sie bleiben alleiniger Eigentümer Ihrer Immobilie und nutzen das Grundstück langfristig weiter.
So läuft es ab
- 1
Kostenlose Erstberatung
Sie nennen uns die Eckdaten zu Grundstück und Gebäude. Wir erläutern das Modell und beantworten Ihre Fragen.
- 2
Bewertung
Der Grundstückswert wird ermittelt; er bildet die Basis für die Auszahlung.
- 3
Angebot
Sie erhalten Ihr Angebot mit Auszahlungsbetrag und Erbbauzins.
- 4
Notartermin und Auszahlung
Beim Notar wird das Erbbaurecht bestellt und im Erbbau-Grundbuch eingetragen. Danach erfolgt die Auszahlung.
Häufige Fragen
Was ist ein Erbbaurecht?
Die rechtliche Trennung von Gebäude und Grundstück erfolgt durch die Bestellung des Erbbaurechts. Sie werden als Erbbaurechtsnehmer und Eigentümer der Immobilie im Erbbau-Grundbuch eingetragen.
Wie lange läuft das Erbbaurecht?
Die Grundstücksnutzung ist uneingeschränkt und langfristig bis zu 198 Jahre möglich.
Was zahle ich laufend?
Für das verkaufte Grundstück oder den verkauften Grundstücksanteil leisten Sie einen langfristig festgelegten, überschaubaren Erbbauzins.
Wie viel wird ausgezahlt?
HausVorteil zahlt Ihnen 100 % des Grundstückswertes aus.
Kann ich das Grundstück zurückkaufen?
Ab dem Ablauf des 3. Jahres bis zum Ende des 10. Jahres können Sie das Grundstück flexibel zurückkaufen oder gemeinsam mit der Immobilie veräußern. Der Erbbaurechtsvertrag erlischt dann automatisch.
Bekannt aus






