
Für Investoren & Geschäftskunden
Teilkauf mit Nießbrauch: Immobilienanteile als Anlageform
So funktioniert der Teilverkauf aus Sicht des Erwerbers – und so erhalten Sie über BodoBroker Zugang zu geprüften Off-Market-Objekten.
Das Modell auf einen Blick
Ein Eigentümer verkauft bis zu 50 % seiner Immobilie zum Verkehrswert, den ein unabhängiger Gutachter feststellt. Er bleibt Miteigentümer und nutzt die Immobilie weiter: Sein Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen, für den verkauften Anteil zahlt er ein Nutzungsentgelt.
Das Modell eignet sich auch für Mehrfamilienhäuser, Kapitalanlage-Immobilien, Ferienhäuser sowie Wohn- und Gewerbe-Mischanlagen. Als Erwerber übernehmen Sie einen Anteil mit klar geregelten Rechten – strukturiert und begleitet über BodoBroker.
So läuft es aus Investorensicht ab
- 1
Eigentümer qualifizieren
Eigentümer mit Liquiditätsbedarf werden qualifiziert.
- 2
Objekt bewerten und prüfen
Ein unabhängiger Gutachter stellt den Verkehrswert fest, die Immobilie wird geprüft.
- 3
Modell strukturieren und finanzieren
Der Teilkauf mit Nießbrauchrecht wird strukturiert und finanziert.
- 4
Transaktion abwickeln
Der Notar beurkundet, das Nießbrauchrecht wird im Grundbuch eingetragen.
- 5
Anteil verwalten
Nach dem Erwerb unterstützt BodoBroker bei der Verwaltung.
Das bekommen Investoren
Off-Market-Zugang
Geprüfte Immobilienangebote, die öffentlich nicht zugänglich sind.
Klare Rechtslage
Nießbrauchrecht im Grundbuch, Verkehrswert durch einen unabhängigen Gutachter.
Ein Prozess aus einer Hand
Von der Qualifizierung bis zur Verwaltung unterstützt BodoBroker den gesamten Ablauf.
Häufige Fragen
Wer kann investieren?
Der Zugang zu den Angeboten auf BodoBroker ist beschränkt auf Investoren und Unternehmen (§ 14 BGB). Immobilienangebote für Verbraucher finden Sie bei unserem Maklerangebot.
Wie erhalte ich Zugang zu den Angeboten?
Über das BodoBroker-Portal und den wöchentlichen Investorenbrief mit geprüften, öffentlich nicht zugänglichen Angeboten.
Welche Objekte kommen infrage?
Teilkaufmodelle gibt es auch für Mehrfamilienhäuser, Kapitalanlage-Immobilien, Ferienhäuser sowie Wohn- und Gewerbe-Mischanlagen.
Wer trägt werterhaltende Maßnahmen?
Der Erwerber beteiligt sich anteilig an werterhaltenden Maßnahmen.
Exklusive Angebote per E-Mail
Erhalten Sie geprüfte, öffentlich nicht zugängliche Immobilienangebote wöchentlich im BodoBroker-Investorenbrief.
Wichtiger Hinweis
Der Zugang zu den Angeboten auf BodoBroker ist beschränkt auf Investoren und Unternehmen (§ 14 BGB). Immobilienangebote für Verbraucher finden Sie bei unserem Maklerangebot.

