
Für Investoren & Geschäftskunden
Gesamtkauf mit Wohnungsrecht: Vollständiger Erwerb mit lebenslangem Wohnrecht
So funktioniert das Modell aus Sicht des Erwerbers – und so erhalten Sie über BodoBroker Zugang zu geprüften Objekten.
Das Modell auf einen Blick
Die Immobilie wird vollständig erworben; ihren Wert ermittelt ein unabhängiger Sachverständiger. Der bisherige Eigentümer erhält die Auszahlung – einmalig, ratierlich oder als Kombination – und ein im Grundbuch eingetragenes lebenslanges Wohnrecht: Er wohnt mietfrei weiter.
Ab dem Verkauf übernimmt der Erwerber die Instandhaltung, kleine Reparaturen trägt der Bewohner. Eine persönliche Bonitätsprüfung des Verkäufers ist nicht erforderlich. Als Erwerber werden Sie von BodoBroker durch den gesamten Prozess begleitet.
So läuft es aus Investorensicht ab
- 1
Eigentümer qualifizieren
Eigentümer mit Liquiditätsbedarf werden qualifiziert.
- 2
Wertgutachten
Ein unabhängiger Sachverständiger besichtigt die Immobilie und erstellt ein Wertgutachten.
- 3
Auszahlung und Wohnrecht strukturieren
Die Auszahlungsform wird festgelegt, das Wohnrecht wird geregelt, das Modell wird finanziert.
- 4
Notar und Grundbuch
Der Notar beurkundet, das lebenslange Wohnrecht wird im Grundbuch eingetragen.
- 5
Immobilie verwalten
Nach dem Erwerb unterstützt BodoBroker bei der Verwaltung.
Das bekommen Investoren
Vollständiges Eigentum
Sie erwerben die gesamte Immobilie, belastet mit dem lebenslangen Wohnrecht des Verkäufers.
Unabhängige Wertermittlung
Der Wert wird von einem unabhängigen Sachverständigen ermittelt.
Ein Prozess aus einer Hand
Von der Qualifizierung bis zur Verwaltung unterstützt BodoBroker den gesamten Ablauf.
Häufige Fragen
Wie wird der Kaufpreis ausgezahlt?
Einmalig, ratierlich oder als Kombination aus beiden Varianten – je nach Wunsch des Eigentümers.
Wie lange gilt das Wohnrecht?
Das im Grundbuch eingetragene Wohnrecht gilt lebenslang; der Bewohner wohnt mietfrei.
Wer kümmert sich um die Instandhaltung?
Ab dem Verkauf übernimmt der Erwerber die Instandhaltung, kleine Reparaturen trägt der Bewohner.
Wer kann investieren?
Der Zugang zu den Angeboten auf BodoBroker ist beschränkt auf Investoren und Unternehmen (§ 14 BGB). Immobilienangebote für Verbraucher finden Sie bei unserem Maklerangebot.
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Wichtiger Hinweis
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